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Aktuelle Informationen

Zu den Coronabestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern

Liebe Gäste,

aufgrund der aktuellen Dynamik der Pandemie werden die Verordnungen stetig angepasst.

Die aktuelle Corona-Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juli 2022 finden Sie hier.

Das Landeskabinett hat sich auf den Wegfall aller 3G-Erfordernisse verständigt. Maskenpflicht und Abstandsregelungen im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen bleiben jedoch bestehen. Außerdem gilt die 3G-Testverpflichtung für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen.

Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:

Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr sowie Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen:

Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausgenommen bei öffentlich zugänglichen Innenräumen sind Personen, die über einen Testnachweis verfügen, genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.

Außerdem wird auch in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen die Maskenpflicht für Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich sein. In bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt eine Testpflicht.

Auf der Webseite der Landesregierung MV werden Sie über die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen aufgeklärt.

Letzte Aktualisierung: 15.08.2022, 11:00

Corona-Landesverordnung

Die aktuelle Corona-Landesverordnung M-V in der Fassung vom 22. Juli 2022 finden Sie hier.

Was ist aktuell zu beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Übersicht Schnelltest-Zentren

Testmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern

Information für die Branche

Informationen zum Corona-Virus für Touristiker*Innen