Coronavirus: Aktuelle Informationen der Tourismusbranche
Auf dieser Seite finden Sie offizielle Informationen zu den aktuellen Entwicklungen bzw. Auswirkungen des Coronavirus auf die Tourismusbranche.
Die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern wurde auf Grundlage der Entscheidungen der Kabinettssitzung am 31. März 2022 aktualisiert. Die aktuelle Verordnung finden Sie hier.
Die wichtigsten Informationen:
1. Maskenpflicht: Die Maskenpflicht in Innenbereichen sowie Abstands- und Hygieneregelungen bleiben weiterhin bestehen.
2. Wegfall aller 3G-Erfordernisse mit Ausnahme des Anreisetests in der Beherbergungsbranche:
Ein 3G-Nachweis ist bei folgenden Aktivitäten nicht mehr erforderlich: Beim Besuch der Gastronomie, Freizeitangeboten, Sportausübungen (inklusive Fitnessstudios und Tanzschulen), kulturelle Angebote wie zum Beispiel Kino, Theater und Museen, körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Bildungseinrichtungen, Veranstaltungen, Volksfeste, Messen und gewerbliche Ausstellungen und Spezial- und Jahrmärkte.
Als Option ist in diesen Bereichen auch die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene) möglich. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.
3. Veranstaltungen: In Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht. Für andere Tanzveranstaltungen kann als Option das 2G-Plus Modell gewählt werden, wenn auf Maskenpflicht und Abstandsregelungen verzichtet werden soll.
Weitere Informationen für Gäste und Gastgeber finden Sie >>hier<<
Weitere Informationen: www.regierung-mv.de
Informationen für Gastgeber:www.mv-gegen-corona.de
Handreichungen für Gastgeber
Überbrückungshilfen - Überbrückungshilfe IV kann nun beantragt werden!
Hier finden Sie alle Informationen zu den Überbrückungshilfen I bis IIII, Überbrückungshilfe III Plus, zur Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus sowie die November- und Dezemberhilfe: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Steuerliche Hilfen für Unternehmen
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die FAQ sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben.
Beratung für Unternehmen
Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer Unternehmenshotline: 0385-588 5588. Diese ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag - Freitag, 08:00 - 20:00 Uhr
Auch die Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern informiert und berät in Vorpommern ansässige Unternehmen.
Ebenso hilft die IHK Neubrandenburg bei Fragen weiter.
Informationen des Deutschen Tourismusverbandes (DTV)
* Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit
Tagesaktuell informiert
Schutzstandards für die Branche
Sicherer Tourismus in MV
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Verordnung zum Anspruch auf Testung
Die aktuelle Testverordnung MV vom 21. September 2021.
Bürgertelefon Landkreis Vorpommern-Greifswald
Bürgertelefon unter 03834 8760-2300
E-Mail: corona@kreis-vg.de
Montag bis Freitag: 08:00-16:00 Uhr
Sonnabend und Sonntag: 08:00-12:00 Uhr