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Coronavirus: Aktuelle Informationen der Tourismusbranche

Auf dieser Seite finden Sie offizielle Informationen zu den aktuellen Entwicklungen bzw. Auswirkungen des Coronavirus auf die Tourismusbranche.

Letzte Aktualisierung: 15.08.2022, 11:00 Uhr

Die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern wurde auf Grundlage der Entscheidungen der Kabinettssitzung am 22. Juli 2022 aktualisiert. Die aktuelle Verordnung finden Sie hier.

Die wichtigsten Informationen:

1. Maskenpflicht: Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Abstands- und Hygieneregelungen bleiben weiterhin bestehen.

2. Wegfall aller 3G-Erfordernisse mit Ausnahme für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen.


Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:

Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr sowie Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Über optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems informieren wir Sie rechtzeitig.

Weitere Informationen für Gäste und Gastgeber finden Sie >>hier<<

Weitere Informationen: www.regierung-mv.de

Informationen für Gastgeber:www.mv-gegen-corona.de

Handreichungen für Gastgeber

DTV-Handreichung für Besucherlenkung

Überbrückungshilfen und Neustarthilfen!

Hier finden Sie alle Informationen zu den Überbrückungshilfen I bis III, Überbrückungshilfe III Plus, Überbrückungshilfe IV, November- und Dezemberhilfe, zur Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus sowie die Neustarthilfe 2022 : www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die FAQ sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben.

Beratung für Unternehmen

Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer Unternehmenshotline: 0385-588 5588. Diese ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag - Freitag, 08:00 - 20:00 Uhr

Auch die Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern  informiert und berät in Vorpommern ansässige Unternehmen.

Ebenso hilft die IHK Neubrandenburg bei Fragen weiter.

Informationen des Deutschen Tourismusverbandes (DTV)

Informationen und Hinweise

 

* Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

Übersicht Unternehmenshilfen

Aktuelle Unternehmenshilfen von Bund und Land

Schutzstandards für die Branche

Sicherer Tourismus in MV

Verordnung zum Anspruch auf Testung

Die aktuelle Testverordnung MV vom 21. September 2021.

Bürgertelefon Landkreis Vorpommern-Greifswald

Bürgertelefon unter 03834 8760-2300
E-Mail: corona@kreis-vg.de
Montag bis Freitag: 08:00-16:00 Uhr
Sonnabend und Sonntag: 08:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen