Die Proteste der Tourismusbranche hatten Erfolg: Für gewerbliche Beherbergungsbetriebe und privat vermietete Ferienunterkünfte ist die saisonale Anmeldung von Fernseh- und Radiogeräten künftig wieder möglich. Allerdings gibt es dafür eine Reihe von Voraussetzungen. Die Kompromisslösung kommt den Betreibern und Vermietern in engen Grenzen entgegen.
Bei der Vermietung von privaten Ferienunterkünften stellt sich für die Vermieter die Frage, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Denn das hat Auswirkungen auf die Steuerlast. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem Ordnungsrecht und dem Steuerrecht.
Ob Broschüre, Jahresbericht oder Pressetexte – vielen Tourismusorganisationen ist nicht bewusst, dass sie Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) beschäftigen. Für deren Leistungen müssen sie Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen.
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