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Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat neue Regelungen zu der Klassifizierung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Privatzimmern herausgegeben. Diese Neuregelung gilt ab dem 01.01.2004. Das DTV-Klassifizierungssystem für Ferienhäuser/-wohnungen und Privatzimmer wird im dreijährigen Turnus in einem Arbeitskreis mit Prüfern aus der praktischen Klassifizierungsarbeit überarbeitet und an die Erwartungen der Gäste angepasst.
Eine Selbsteinschätzung ist nicht mehr zulässig. Die Unterkünfte müssen von geschultem Personal persönlich besichtigt und bewertet werden. Das klassifizierende Personal muss sich eingehend mit dem Klassifizierungsverfahren und den Richtlinien befaßt haben. Pflichtschulungen werden regional durchgeführt und stellen die deutschlandweit einheitliche Anwendung der Klassifizierung sicher. Die Klassifizierungskriterien werden durch Klassifizierungsexperten aus vielen Regionen Deutschlands alle drei Jahre überarbeitet. Die aktuellen Kriterien wurden am 1. Januar 2007 eingeführt und gelten bis Ende 2009.
Die Klassifizierung hat drei Jahre Gültigkeit, es erfolgt die Aushändigung einer Urkunde (auf der die Unterkunftsanschrift, die maximale Belegung und die Gültigkeitsdauer vermerkt sind) und die Empfehlung der Anbringung eines kostenpflichtigen Emailleschildes mit Gültigkeitsplakette.
Lizenzvertrag:
Diesen Vertrag müssen alle touristischen Einrichtungen direkt mit dem DTV abschließen, die klassifizieren möchten. Somit dürfen beispielsweise Regionalverbände den Touristinformation keinen Untervertrag anbieten.
Kosten für Lizenznehmer:
Der Lizenznehmer erhält:
Diese Bearbeitungskosten kann der Lizenznehmer selbst bestimmen, es müssen keine Kosten auf den Unterkunftsanbieter übertragen werden. Die Lizenzgebühr muß der Lizenznehmer zu Stichtagen (jeweils zum 30.06. und 31.12.) an den DTV zahlen. Somit ist die Lizenzgebühr von 21,00 €, die der Vermieter im Normalfall tragen soll, lediglich ein durchlaufender Posten für den Lizenznehmer.
Empfehlungen vom DTV:
Bearbeitungskosten von 50,00 € bis 80,00 € für das 1. Objekt und 40,00 € bis 60,00 € für jedes weitere Objekt
Der Regionalen Fremdenverkehrsverband Vorpommern e.V. erhebt für die Klassifizierung:
Bearbeitungskosten in Höhe von 55,00 € für das erste und 35,00 € für jedes weitere Objekt
Diese Preise gelten für die Klassifizierung von Ferienunterkünften innerhalb unseres Verbandsgebietes.
Für Ferienunterkünfte, welche ausserhalb unseres Verbandsgebietes liegen, gelten folgende Preise:
(Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.)
Falls ein Vermieter auf Grund niedriger Sternenvergabe die Klassifizierung ablehnt, muss er trotzdem die Bearbeitungsgebühr bezahlen.