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Neuregelungen der DTV-Klassifizierung (seit dem 01.01.2004)

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat neue Regelungen zu der Klassifizierung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Privatzimmern herausgegeben. Diese Neuregelung gilt ab dem 01.01.2004. Das DTV-Klassifizierungssystem für Ferienhäuser/-wohnungen und Privatzimmer wird im dreijährigen Turnus in einem Arbeitskreis mit Prüfern aus der praktischen Klassifizierungsarbeit überarbeitet und an die Erwartungen der Gäste angepasst.

Änderungen im Überblick

  • Wegfall der Selbsteinstufung
  • Einführung von Mindeststandards für jegliche Klassifizierung und zusätzliche Standards für Unterkünfte mit 3 Sternen
  • 5 Sterne im Bereich der Privatzimmer möglich
  • Zusatzauszeichnung für Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ und „Urlaub auf dem Lande“
  • Einführung eines Lizenzvertragssystems
  • DTV-Schulung für externe Prüfer und Aufbau eines Prüfernetzwerkes
  • Aufbau eines standardisierten Beschwerdemanagements

Kriterien der Klassifizierung

Eine Selbsteinschätzung ist nicht mehr zulässig. Die Unterkünfte müssen von geschultem Personal persönlich besichtigt  und bewertet werden. Das klassifizierende Personal muss sich eingehend mit dem Klassifizierungsverfahren und den Richtlinien befaßt haben. Pflichtschulungen werden regional durchgeführt und stellen die deutschlandweit einheitliche Anwendung der Klassifizierung sicher. Die Klassifizierungskriterien werden durch Klassifizierungsexperten aus vielen Regionen Deutschlands alle drei Jahre überarbeitet. Die aktuellen Kriterien wurden am 1. Januar 2007 eingeführt und gelten bis Ende 2009.

Gültigkeit der Klassifizierung

Die Klassifizierung hat drei Jahre Gültigkeit, es erfolgt die Aushändigung einer Urkunde (auf der die Unterkunftsanschrift, die maximale Belegung und die Gültigkeitsdauer vermerkt sind) und die Empfehlung der Anbringung eines kostenpflichtigen Emailleschildes mit Gültigkeitsplakette.

Lizenzsystem

Lizenzvertrag:
Diesen Vertrag müssen alle touristischen Einrichtungen direkt mit dem DTV abschließen, die klassifizieren möchten. Somit dürfen beispielsweise Regionalverbände den Touristinformation keinen Untervertrag anbieten.

Kosten für Lizenznehmer:

  • für Mitglieder (auch indirekt über einen touristischen Regional- oder   Landesverband) des DTV
  •  50,00 € (Netto) Startergebühr
  •  für Nichtmitglieder (z.B. externe Prüfer) 330,00 € (Netto)

Der Lizenznehmer erhält:

  • Persönliche Lizenznummer (als Registrierung beim DTV)
  • Zugang zum DTV - Kundencenter mit eigenen Passwörtern zur Erfassung und Auswertung der klassifizierten Unterkünfte
  • Attraktive Werbemittel wie das Klassifizierungsschild, Klassifizierungsurkunden, Ettikettenaufkleber, Schlüsselanhänger, Frei/Belegt-Schilder mit den DTV Sternen können beguem im Kundencenter-Online-Shop bestellt werden. 

Kosten für den Vermieter

Diese Bearbeitungskosten kann der Lizenznehmer selbst bestimmen, es müssen keine Kosten auf den Unterkunftsanbieter übertragen werden. Die Lizenzgebühr muß der Lizenznehmer zu Stichtagen (jeweils zum 30.06. und 31.12.) an den DTV zahlen. Somit ist die Lizenzgebühr von 21,00 €, die der Vermieter im Normalfall tragen soll, lediglich ein durchlaufender Posten für den Lizenznehmer.

Empfehlungen vom DTV:
Bearbeitungskosten von 50,00 € bis 80,00 € für das 1. Objekt und 40,00 € bis 60,00 € für jedes weitere Objekt

Preise des Regionalen Fremdenverkehrsverbandes

Der Regionalen Fremdenverkehrsverband Vorpommern e.V. erhebt für die Klassifizierung:

  • Lizenzgebühr von 21,00 € pro Ferienhaus/Ferienwohnung bzw. Privatzimmeranbieter
  • Bearbeitungskosten in Höhe von 55,00 € für das erste und 35,00 € für jedes weitere Objekt

Diese Preise gelten für die Klassifizierung von Ferienunterkünften innerhalb unseres Verbandsgebietes.

Für Ferienunterkünfte, welche ausserhalb unseres Verbandsgebietes liegen, gelten folgende Preise:

  • Lizenzgebühr von 21,00 € pro Ferienhaus/Ferienwohnung bzw. Privatzimmeranbieter
  • Bearbeitungskosten in Höhe von 65,00 € für das erste und 45,00 € für jedes weitere Objekt
  • Fahrkosten (0,30 € pro Kilometer)

(Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.)

Falls ein Vermieter auf Grund niedriger Sternenvergabe die Klassifizierung ablehnt, muss er trotzdem die Bearbeitungsgebühr bezahlen.


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