Jugendübernachtungsstätten Die freiwillige
Qualitätsbewertung gibt es ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern.
Insgesamt gibt es im Bundesland 271
Jugendübernachtungsstätten. Dieses Klassifizierungssystem ist auf
sehr große Resonanz gestoßen und bereits für eine Ausweitung auf die
Bundesebene im Gespräch. Die AG Junges Land für Junge Leute hat die
Initiative Qualitätsmanagement Jugendreisen M-V (QMJ) in
Zusammenarbeit mit dem TMV und dem Landesjugendring M-V e.V.
gestartet.
Es gibt ein Zwei-Stufen-Modell: eine
Basis- und eine Sterneklassifizierung mit zweijähriger
Gültigkeit, durchgeführt im Auftrag des TMV von der AG Junges Land
für Junge Leute.
1 Stern: ansprechende
Möblierung der Zimmer, Vorhandensein von Leiterzimmern mit
Waschbecken, Frühstück (außer Selbstversorgerhäuser), Zimmer mit
eigenen Sanitäreinheiten, umfassende, zutreffende und verbindliche
Auskunftsfähigkeit der Mitarbeiter, ausreichend Informationsmaterial
zur Freizeitgestaltung, Ausleihe von Sport- und
Spielgeräten
2 Sterne:
Vorhandensein von Leiterzimmern mit Sanitärzelle, Rezeption,
Frühstücksbüfett, Möglichkeit der Vollverpflegung entsprechend einer
jugendgerechten Küche, Kantinenverkauf/Kleinverkauf, Erreichbarkeit
der Jugendübernachtungsstätten (auch außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten), Sportanlagen, Spielplatz, Fernsehraum, sichere
Unterstellung von Fahrrädern
3 Sterne:
Vorhandensein von mindestens 50 % der Zimmer mit eigenen
Sanitäreinheiten, Seminarräumen, mindestens Zwöf-Stunden-Besetzung
der Rezeption, Angebot von Programmen, Getränkeautomat,
Snackautomat, Kinderstühle, bargeldlose Zahlung
4
Sterne: Seminarräume mit moderner Ausstattung an
Seminartechnik, entsprechende Raumangebote für die individuelle
Freizeitgestaltung (Hobbyräume, Lese-, Spiel- und Kuschelecken),
Waschmaschine für Gäste, Kinderbetten, behindertengerechte Zimmer
mit entsprechenden Sanitäreinrichtungen
5
Sterne: qualifizierte Serviceleistungen, wie z.B.
24-Stunden-Besetzung der Rezeption, Cafeteria, Internetterminal,
Qualifizierungsmodul für Mitarbeiter, Sprachkenntnisse des
Personals, Trockner für Gäste, Gepäckschließfächer,
Programmbausteine und Pauschalprogramme mit pädagogischer
Anleitung.
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Bei der
Basisklassifizierung erhalten teilnehmende
Jugendübernachtungsstätten einen Nachweis über vorhandene
Mindestqualitätsstandards. Der Leiter der jeweiligen Einrichtung
wird entsprechend geschult, die Einrichtungen erfahren eine Begehung
nach Checklisten mit Erstellung eines Auditberichtes mit
Empfehlung an den TMV zur Übergabe des QMJ-Zertifikates mit Siegel.
Bewertet werden acht Bereiche, nämlich Genehmigungen, Verpflegung,
Informationsgebung, Marketing, Unterkunft, Mitarbeiter, Programm und
Freizeit.
Sterneklassifizierung: Die Teilnahme an der
Basisklassifizierung ist Voraussetzung für diese zweite Stufe.
Links zeigt eine Übersicht die Stufen und Kriterien, mit denen
die Übernachtungsstätten kategorisiert werden.

Kontakt: AG „Junges Land für Junge Leute“, Rostock, E-mail: McPom.com@t-online.de,
Internet: http://www.mcpom.com/
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