Kosten
Rechtsanwälte arbeiten im Normalfall nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), welches im Juli 2004 die alte Bundesrechtsanwaltgebührenordnung (BRAGO) ablöste. Das RVG läßt allerdings auch Honorarvereinbarungen zu.
Ab dem 01.07.2006 können die Kosten für die reine Rechtsberatung -nicht die Vertretung gegenüber Dritten - frei vereinbart werden. Unsere Kanzlei nutzt beide Möglichkeiten und kann so dem individuellen Interesse des Mandanten gerecht werden. So können Sie mit uns ein Stundenhonorar oder einen festen Honorarsatz je nach den Bedürfnissen des Falles vereinbaren. Selbstverständlich kann auch die Anwendung der streitwertabhängigen Gebühren des RVGs vereinbart werden.
In jedem Fall wird zu Beginn der Beratung oder Vertetung mit Ihnen im Detail besprochen, welche Kosten auf Sie zukommen. Tätigkeiten, die darüber hinausgehende Kosten auslösen könnten, werden erst mit Ihnen als dem Auftraggeber besprochen. So haben Sie die Kostenentwicklung Ihrer Beziehung zu unserer Kanzkei immer in der Hand.
Nach den aktuellen allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen haben Rechtsschutzversicherte die freie Anwaltswahl, was sie selbst häufig nicht wissen. Sollten Sie also rechtsschutzversichert sein, so können Sie im Schadensfall direkt zu uns kommen. Wir übernehmen dann die Darlegung des Schadensfalls gegenüber der Rechtsschutzversicherung und die Einholung der Deckungszusage. Dies ist in der Regel für Sie auch viel günstiger, da wir Ihr Rechtsproblem so aufbereiten können, daß es bei der Zusage der Übernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung möglichst keine Probleme gibt. Hier ist festzuhalten, daß es natürlich nicht im Interesse Ihrer Rechtsschutzversicherung liegt Kostenzusagen zu erteilen.
Im Falle der Schadensabwehr ist es übrigens häufig die gegnerische oder Ihre eigene Haftpflichtversicherung, die die Kosten für Ihre notwendige Rechtsvertretung übernimmt.
Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit unverbindlich bei uns nach den Kosten für eine bestimmte Rechtsberatung oder Vertretung erkundigen. Hierüber kann Ihnen in der Regel auch schon unsere Mitarbeiterin Frau Riedel am Telefon kompetent Auskunft erteilen.
Immer kostenfrei ist bei uns die Vereinbarung eines Termins und die Darlegung des Rechtsproblems oder Lebenssachverhalts. Erst wenn einer von uns Anwälten mit Ihnen die entstehenden Kosten besprochen und das Mandat angenommen hat, kann ein Honoraranspruch unserer Kanzlei entstehen.
Auf diese Weise versuchen wir sicherzustellen, daß unsere Mandanten vor unliebsamen Überraschungen bewahrt bleiben.
Vertraulichkeit
Wir sind als Rechtsanwälte von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die vertrauliche Behandlung Ihrer Angelegenheiten ist für uns und unsere Mitarbeiter darüber hinaus aber auch eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt für Sie tätig werden zu können. Schließlich bedarf das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt eines gerüttelten Maßes an Vertrauen, um funktionieren zu können. Der ungehinderte und umfassende Informationsfluß zwischen Klient und Anwalt ist ein Vorbedingung für die erfolgreiche Rechtsberatung oder -vertretung
Haftung
An dieser Stelle sollte auch nicht unerwähnt bleiben, daß für den Fall, daß einmal ein Fehler passieren sollte, hinter uns eine potente Berufshaftpflichtversicherung steht, die Schäden bis zu einer Million Euro im Einzelfall reguliert.