Der Touristenfischereischein ist ein zeitlich befristet gültiger Fischereischein zur Ausübung des Fischfangs in Mecklenburg-Vorpommern.
Seit dem 1. Juli 2005 kann jeder ohne Nachweis der fischereilichen Sachkunde einmal jährlich einen auf 28 aufeinanderfolgende Kalendertage befristeten Fischereischein zur Ausübung des Fischfangs im Land Mecklenburg-Vorpommern erwerben.
Bei Antragstellung ist der Personalausweis oder der Pass vorzulegen. Von Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann als Nachweis der Identität der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde dienen.
Der Antragsteller erhält mit dem Touristenfischereischein die Broschüre "Der zeitlich befristete Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern", um sich die notwendigen Kenntnisse der Fischereiausübung und zum Umgang mit gefangenen Fischen anzueignen.
Der Touristenfischereischein ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 20 Euro und beinhaltet u.a. das Entgelt für die Broschüre und die Fischereiabgabe.
Quelle: Wikipedia
Der Schein kann derzeit an 150 Stellen im Land beantragt werden, vor allem bei Ordnungsämtern.